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Europäisches Jahr 2013 der Bürgerinnen und Bürger

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Die Unionsbürgerschaft und die damit verbundenen Rechte stehen ganz im Mittelpunkt des Europäischen Jahres 2013. Anlässlich des 20. Jahrestags der Unionsbürgerschaft hat die Europäische Union das „Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger“ ausgerufen. Verschiedene Veranstaltungen sollen zur Aufklärung über den Unionsbürgerschaftsstatus beitragen und die EU-Bürgerinnen und Bürger stärker für die Bedeutung ihrer Rechte sensibilisieren.

Der Status der Unionsbürgerschaft wurde am 1. November 1993 im Rahmen des Maastrichter Vertrages eingeführt und bildet heute einen der wesentlichen Grundpfeiler der Europäischen Union. Zu der Vielzahl an umfassenden Rechten, die sich für Unionsbürger und Unionsbürgerinnen hieraus ergeben, gehören beispielsweise das aktive und passive Wahlrecht bei Europa- und Kommunalwahlen, das Petitionsrecht beim Europäischen Parlament sowie das Recht auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt in anderen EU- Mitgliedsstaaten.

Voraussetzung für die Wahrnehmung von Rechten ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger über diese informiert sind. Noch immer aber haben viele Menschen innerhalb der Europäischen Union das Gefühl, nur unzureichend über die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte informiert zu sein.

Im „Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger“ soll deshalb eine Vielzahl von Veranstaltungen mit dem Ziel durchgeführt werden, die Einwohner der EU-Mitgliedsstaaten über ihren Unionsbürgerstatus zu informieren und für die damit einhergehenden Rechte zu sensibilisieren. In den Fokus rücken dabei insbesondere Rechte und Themen, die im Zusammenhang mit dem Recht auf die freie Wahl des Arbeits- und Aufenthaltsortes in der EU stehen. Hierzu zählen beispielsweise der Zugang zu grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung und sozialer Sicherheit oder der Bereich der Anerkennung akademischer und beruflicher Qualifikationen. Aber auch die Förderung der aktiven Beteiligung der Unionsbürger am politischen Entscheidungsprozess der EU und der Anstoß einer Debatte über die Hindernisse, die den EU-Bürgern die Ausübung ihrer Rechte erschweren sowie Vorschläge zu deren Behebung gehören zu den Zielsetzungen.

Als Aktivitäten sind unter anderem Anhörungen, Konferenzen, Bildungsmaßnahmen sowie Sensibilisierungskampagnen geplant. Die Veranstaltungen sollen dabei so weit wie möglich von den Bürgerinnen und Bürgern der zivilgesellschaftlichen Organisationen selbst organisiert werden.

 


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